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Corona-Hilfen
verlängert
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die jüngst beschlossene Verlängerung
der Überbrückungshilfe III, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei den Antragskriterien und
den Förderhöchstgrenzen.
Die Corona-Hilfen sollten ursprünglich
Ende des Jahres
auslaufen, wurden nun aber bis
Ende März 2022 verlängert. Der HDE
kritisiert, dass Unternehmen für die
Beantragung auch künftig mindestens
30 Prozent Umsatzverlust nachweisen
müssen.
„In vielen Handelsbranchen sind die
Gewinnspannen sehr niedrig. Schon bei
geringen Verlusten geraten Händlerinnen
und Händler daher in eine schwierige
Lage“, so HDE-Hauptgeschäftsführer
Stefan Genth. Eine Beantragung der
Überbrückungshilfen müsse folglich
auch bei Umsatzverlusten von weniger
als 30 Prozent ermöglicht werden. Hinzu
komme, dass die Folgen der zurückliegenden,
monatelangen Lockdowns
bis heute zu spüren seien. „Häufig ist
das Eigenkapital der Handelsbetriebe
durch die lange Zeit der pandemiebedingten
Schließungen aufgebraucht.
Anhaltende oder erneute Umsatzeinbrüche
können sie nicht selbst auffangen“,
betont Genth. Zudem müssten
jetzt die Höchstgrenzen für eine Förderung
angehoben werden, da ansonsten
viele Unternehmen leer ausgingen, obwohl
jetzt wohl nochmals harte Maßnahmen
den Handel treffen werden.
Bund und Länder müssten deshalb die
Wirtschaftshilfen nochmals anpassen.
„Mit Blick auf die bundesweit weiterhin
angespannte Corona-Situation und
die erneuten harten Maßnahmen ist es
wichtig, dass sich der Handel jederzeit
auf wirksame Unterstützung verlassen
kann“, so Genth weiter. •